Vor ein paar Tagen ist diese Meldung durch getickert:
Beschreibungstext auf Webseiten kann Urheberschutz genießen
Den Original-Beitrag kann man z. B. bei Silicon lesen: Link
Wieso schreibe ich das hier? Zum einen hat die ganze Sache ihren Ursprung auf einer DJ-Homepage und zum anderen kann es jeden Website-Betreiber treffen.

Verheiratet, Vater von zwei Kindern, eines an der Hand, eines im Herzen. Schon immer Technik-Freund, seit 2001 in der IT tätig und seit über 15 Jahren begeisterter Blogger. Mit meiner Firma IT-Service Weber kümmern wir uns um alle IT-Belange von gewerblichen Kunden und unterstützen zusätzlich sowohl Partner als auch Kollegen.
Ja, es ist wieder soweit, die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag steht vor der Tür. Ich halte mich in der Regel aus politischen Diskussionen heraus, möchte aber dennoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das "Wählen gehen" wichtig, sehr wichtig ist! Denn etwas Bewegen kann nur derjenige, der von seinem Stimmrecht gebrauch macht.
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