Leider hat IT nicht nur mit Technik zu tun, so kommt es mituner zu Unstimmigkeiten zwischen Menschen.

So kam eines Tages um 12:14 Uhr, also in der Mittagspause, eine Mail von einem ehemaligen Kunden an, in der per Fristsetzung am gleichen Tag bis 15:00 Uhr die Herausgabe der Kennwörter verlangt wurde. Also weniger als drei Stunden Zeit, um reagieren zu können.

Es darf angezweifelt werden (meine persönliche Meinung als auch die einer Anwältin) ob weniger als drei Stunden eine angemessene Frist sind, um Kennwörter und/oder mehr herauszugeben.

Noch kritischer dürfte eine solch knapp bemessene Frist sein, wenn diese per Mail außerhalb von Geschäftszeiten, z.B. nach Feierabend, gesetzt wird. So gäbe es überhaupt keine Change, diese einzuhalten.

Bei Schriftsachen wird i.d.R. eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um diese beantworten bzw. darauf reagieren zu können. Je nachdem worum es geht, können auch längere oder kürzere Fristen gesetzt werden. Im BGB sind keine Zeiten vorgegeben, das macht durchaus Sinn, denn beispielsweise bei einer Nachbesserung kann es länger dauern, wenn Ersatzteile, Material, umfangreiche Arbeiten o. ä. benötigt werden. Daher wird in solchen Fällen oft vier Wochen angesetzt.

Abschließend sei erwähnt, das unsere Kunden immer von uns eine Dokumentation erhalten, worin neben den Kennwörtern noch weitere Angaben enthalten sind. Meist war es bislang so, wenn Kunden die Kennwörter oder eine Dokumentation verlangten, die ihnen ausgehändigte Fassung verlegt oder verloren hatten oder schlicht nicht mehr daran gedacht haben, das sie diese haben.

Grundsätzlich ist es für uns kein Problem, die aktuelle Dokumentation nochmals zu übermitteln bzw. zu übergeben. Per Fristsetzung hatten wir das bislang allerdings noch nie, selbst bei denen nicht, wo man sich nicht gerade in angenehmer Weise von einander getrennt hat.