Analoger Spam oder wie klassische Werbung einen über Jahre beschäftigen kann

Alle Welt beschwert sich über viel zu viele Spam-Mails und das zu recht, aber während die Filter immer besser werden um das digitale Ungeziefer los zu werden bleibt man in der analogen Welt mitunter auf der Strecke.

Seit mindestens 2020, wenn nicht sogar schon länger wehre ich mich dagegen, immer wieder und ungewollt die wöchentliche TOP SHOP (“Das Anzeigenblatt aus dem Main-Echo”) zu erhalten. Generell möchten wir so wenig Werbung und unnötiges Altpapier wie irgend möglich im Briefkasten haben, daher sind die Briefkästen (privat wie geschäftlich) entsprechend beschriftet. Bei fast allen “Kunden-Informationen” hilft das auch, aber bei TOP SHOP ist das anders.

Es mag an den Verteilern/Austrägern liegen, die nicht lesen mögen oder vielleicht gar nicht können, absolut Bocklos sind oder nur Quoten erfüllen müssen?! Wer weiß. Leider habe ich in all den Jahren keinen Angetroffen, das hätte vermutlich auch nichts gebracht, da die vermutlich alle lang wechseln.

In der Regel ist nach jedem bislang freundlichem Hinweis (wenn gleich nach Jahren doch etwas Verzweiflung mitschwingt) an den Verlag  eine Zeit lang Ruhe und dann geht es wieder los so wie heute zum Beispiel (nach drei Monaten Pause):

So langsam fühle ich mich wie ein Querulant, da ich das immer wieder und immer wieder reklamiere. Natürlich könnte man das Anzeigenblatt auch einfach in die Papiertonne werfen, aber wie erwähnt muss dieses unnötige Altpapier ja nicht sein. So mancher Supermarkt hat mittlerweile die klassische Werbung sogar ganz eingestellt, darüber sollte (imho) das Main-Echo auch mal nachdenken.

Aber was kann man noch tun? Jenseits einer entsprechenden Beschriftung des Briefkastens und dem Hinweis an den Verlag oder Verteiler bleibt dann laut Verbrauchzentrale nur noch der Rechtsweg, das heißt: Klagen (mit ungewissem Ausgang). So weit möchte ich dann doch nicht gehen. Mal sehen wie lange diesmal Ruhe ist, bevor es wieder los geht.

1 Kommentar

  1. Jens

    Nicht klagen, sondern abmahnen auf Unterlassung mit Strafzahlung für den Fall der Wiederholung/Zuwiderhandlung. Nur wenn es richtig Geld kostet hören die damit auf.

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