Bei einem unserer Geschäftskunden wurde an einem Samstag-Mittag gegen 12:00 Uhr ein (angeblicher) Telekom-Mitarbeiter vorstellig um eine Anschlussumstellung anzubieten. Nachdem unserem Kunden die Sache seltsam vorkam wurde uns der Vertrag zur Prüfung übergeben. Dabei zeigten sich gleich mehre Unstimmigkeiten.

Die Person die Vor-Ort war, war keineswegs von der Telekom, sondern von einem Telekom-Vertriebspartner, möglicherweise sogar ein Sub-Unternehmer von einem weiteren Sub-Unternehmer, das ist allerdings rein spekulativ. Dies ging aus der Überschrift des Vertrags hervor, da dort das Wörtchen “Vertriebspartner” enthalten ist. Ferner sollten eigentlich im ersten Abschnitt entsprechende Angaben zum Vertriebspartner ausgefüllt sein. Außer einer ID war dort allerdings nichts angegeben. Was im weiteren Verlauf noch eine gewisse Relevanz haben wird, dazu später mehr.

Da der Vertrag nur Privatkunden-Tarife beinhaltet ist das Ganze für Geschäftskunden sowieso eher unpassend. Darüber hinaus wurde z.B. (wie so oft) nicht gefragt, was der Kunde an Telefonen oder Telefonanlagen am Anschluss betreibt. So fehlt unter anderem der Speedport ISDN Adapter, damit die Bestandsgeräte weiter verwendet werden können.

Nachdem nun im Großen und Ganzen der Auftrag bzw. Vertrag nicht passend für die Kundenanforderung war, sollte dieser widerrufen werden. Ab nun wird’s “spassig”.

Nachdem vom vermeintlichen Vertriebspartner außer einer Mobilfunknummer und der ID auf dem Vertrag nichts bekannt war und dieser nach einem kurzen Telefonat nicht wie angekündigt zurückgerufen hat, wollte man das Thema mit der Telekom direkt klären. Dort wusste man allerdings nichts von diesem Vertrag, da der Kunde bislang bei der Vodafone ist, war dieser entsprechend beim rosa Riesen ebenfalls nicht bekannt.

Selbst auf die Frage, wohin man sich denn nun wenden soll, hieß es schlicht das man das mit dem Vertriebspartner klären sollte. Da dieser nicht wirklich bekannt war ein durchaus schwieriges Unterfangen. Da im Vertrag eine Widerrufsbelehrung vorhanden ist und als Vertragspartner die Telekom Deutschland GmbH angegeben ist, wurde der Widerruf an diese entsprechend gerichtet.

Die erste Nachricht die auf den Widerruf neben einer Eingangsbestätigung folgte war, das es kein Widerrufsrecht gäbe. Offensichtlich ging man davon aus, das der Vertrag in einem (Laden-)Geschäft geschlossen wurde. Entsprechend wurde interveniert und klar gestellt, das es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft handelt, bei dem sehr wohl ein Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 1 BGB gemäß § 355 BGB besteht (Quelle: Wikipedia).

Darauf folgte eine erneute Nachricht, wo um den Namen des Anschlussinhabers, der Rufnummer und der Kundennummer gefragt wurde. Schön das man alle bisherigen Nachrichten gelesen hat und die an die erste Nachricht angehängte Vertragskopie zur Kenntnis genommen hat (Nur um sicher zu gehen, das war Ironie!).

Es folgte überraschenderweise ein Anruf vom Vetriebspartner, damit ist nun nicht die Person gemeint, die vor Ort war, sondern von der Firma, die den Vertriebs-Auftrag direkt von der Telekom erhalten hat und dann mit lokalen Partnern (damit wären wir wieder bei den Subunternehmern) zusammenarbeitet. Der Mitarbeiter stellte sich als auch die Firma entsprechend vor und teilte mit, das der Vertrag noch bei Ihnen im Haus liegen würde. Damit war geklärt warum die Telekom nichts von dem Vorgang wusste. Unsererseits folgte der Hinweis, das der Vertrag nicht passt und zwischenzeitlich direkt bei der Telekom widerrufen wurde. Der Mitarbeiter stimmte zu, das der Privatkunden-Tarif nicht für Geschäftskunden passt und meinte daraufhin, das man den Vertrag nun auch nicht mehr an die Telekom weiterleiten würde. Fraglich (imho) ist die Praxis, das der Vertriebspartner erstmal den Vertrag (vermutlich bis zum Ablauf der Widerrufsfrist) bei sich behält.

Das Ende der ganzen Geschichte ist recht einfach: Weder von der Telekom noch vom Vertriebspartner hat man nochmal etwas gehört bzw. gelesen. Hoffen wir, das es so bleibt.