VirtualDJ: Split-Cue/PFL für den Kopfhörer einstellen
Möchte man auf dem Kopfhörer sowohl Vorhören als auch den Master hören, so gibt es gleich mehrere Möglichkeiten dies umzusetzen.
Gründe für ein solches Vorhaben kann es mehrere geben. Sei es um zu Üben ohne dabei seine Umgebung zu Quälen 😉 oder damit die Family weiterschlafen kann oder weil’s beim Gig mit großen PAs, vielen Leuten, usw. einfach zu schwierig wird, nach außen hinzuhören.
In diesem Beitrag geht es speziell um die Möglichkeiten von VirtualDJ. Mit Hardware-Mixern, ganz gleich ob stand-alone oder in DJ-Controllern integriert, sieht die Sache mitunter anders aus. Als Fall-Beispiel hält mein Pioneer DDJ-RB her.
In den Einstellungen von VirtualDJ findet man unter „Optionen“ „splitHeadphones“:
Aktiviert man dieses, wird auf dem linken Kanal der Master und auf dem Rechten PFL ausgegeben. Leider ist dies hard-coded, also nicht änderbar. Da hilft ggf. nur den Kopfhörer anders herum aufzusetzen oder mit Kabeln zu basteln wenn man es anders braucht.
Mehr geht über „Audio“, dort kann man getrennt für Master und Kopfhörer einstellen welcher Mono-Kanal verwendet werden soll. Aufgrund der Vorgabe, die lediglich für die Kanäle 1 und 2 vorhanden ist, könnte man annehmen, das dies nur für diese Beiden möglich ist. Dem ist allerdings nicht so!
Der Trick besteht darin, zunächst „OUT 1 (mono)“ und „OUT 2 (mono)“ für Master und Kopfhörer auszuwählen und dann die „1“ und „2“ manuell z.B. durch „3“ und „4“ zu ersetzen. Die Einstellung speichern und auf „Anwenden“ klicken. Fertig ist der Lack.
Quellen:
VirtualDJ – Manuals – MASTER & HEADPHONES
VirtualDJ – VDJPEDIA – Y-Splitter Cable
VirtualDJ – VDJPEDIA – Split cue using advanced sound config
Schon immer Technik-Enthusiast, seit 2001 in der IT tätig und seit über 10 Jahren begeisterter Blogger. Mit meiner Firma IT-Service Weber kümmern wir uns um alle IT-Belange von gewerblichen Kunden und unterstützen zusätzlich sowohl Partner als auch Kollegen. Die Schwerpunkte liegen auf der Netzwerkinfrastruktur, den Betrieb von Servern und Diensten.