Fasst man ausgehende Regel(n) zu eng, also das diese zum Beispiel nur für bestimmte Nebenstellen oder Gruppen gelten, kann es passieren das wiederum die Anlage an sich nicht mehr nach außen verbinden kann.

Wir hatten einen Fall, bei dem ein Kunde außerhalb der Geschäftszeiten statt auf eine Voicemail oder einen IVR auf ein externes Call Center die eingehenden Anrufe verbindet. Mit anderen Worten: Im Trunk war angegeben, das außerhalb der Geschäftszeiten an eine externe Rufnummer verbunden werden soll.

Soweit, sogut. Fatalerweise waren allerdings die ausgehenden Regeln auf eine bestimmte Gruppe festgelegt. Außerhalb der Geschäftszeiten geschah dann folgendes: Der Anrufer konnte nicht an das Call Center verbunden werden. In der Rufliste stand lediglich “Nicht angenommen”.

Da keine ausgehende Regel für die Anlage als solches galt konnte schlicht kein Weg für das Erreichen des Ziels gefunden werden. Die Anlage ansich ist zudem auch nicht Teil der “Default”-Gruppe. Daraus ergibt sich, wenn man solche Konstrukte hat, man zumindest eine oder mehrere Regeln haben muss, die für die Anlage gelten. Das heisst: Eine solche ausgehende Regel darf nicht auf eine bestimmte Nebenstelle oder Gruppe beschränkt sein.